Hessen – Politik: Lebensmittelkennzeichnung – Angelika Löber (SPD): Neue Verordnung ist ein wichtiger Schritt für die Verbraucher

Hessen-24 - Hessische Politik - Aktuell -Hessen / Wiesbaden – Die verbraucherschutzpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Angelika Löber hat die am 13.12.2014 in Kraft getretene EU-Lebensmittelinformationsverordnung in Teilen gelobt.

„Die Verordnung dient dem allgemeinen Verbraucherinteresse, besonders aber dem Gesundheitsschutz vieler Menschen, die an Allergien und Unverträglichkeiten leiden. Die vollständige, einheitliche und verständliche Information aller Inhaltsstoffe eines Lebensmittels werden von vielen Menschen seit langem gefordert. Denn erst auf einer solchen Grundlage können selbstbestimmte Kaufentscheidungen getroffen werden“, sagte die SPD-Politikerin bei der Landtagsdebatte am Mittwoch in Wiesbaden.

Die Verordnung sehe vor, dass Hersteller den Kaloriengehalt sowie sechs Nährstoffe (Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz) in einer übersichtlichen Tabelle anzuzeigen. „Bedenkt man, dass bis vor kurzem entsprechende Nährwertinformationen in Mitgliedsstaaten der EU nur auf freiwilliger Basis deklariert werden mussten, ist die verpflichtende einheitliche Regelung trotz Übergangsfrist ein wichtiger Schritt hin zu einer Verbesserung der Transparenz für die Verbraucher in der Europäischen Union“, so Löber. Positiv sei außerdem zu werten, dass auch der Salzgehalt deklariert werden müsse und somit den Verbrauchern das zum Teil mühsame Umrechnen des bislang angegebenen Natriumgehaltes erspart bleibe.

„Einige wesentliche Kritikpunkte bleiben: wir werden wohl auch in Zukunft höchstwahrscheinlich nicht auf den ersten Blick beurteilen können, ob die Menge an Fett, Zucker oder Salz viel oder wenig ist. Eine einfache grafische Nährwertinformation, zum Beispiel in Form einer Ampelkennzeichnung, wäre hier nach wie vor eine gute, zusätzliche und vor allem vereinfachende Maßnahme gewesen. Leider gab es dafür auf EU-Ebene keine Mehrheit. Dennoch besteht für die einzelnen Mitgliedsstaaten auf nationaler Ebene die Möglichkeit, den Lebensmittelunternehmen zusätzliche Formen der Angabe und Darstellung von Nährwertinformationen zu empfehlen. Ich begrüße daher ausdrücklich, dass sich die Landesregierung auf Bundesebene für eine einheitliche, grafische Nährwertinformation einsetzen will“, so Löber.

Darüber hinaus hält die SPD-Politikerin die vorgeschrieben Mindestschriftgröße für zu klein. Auch gebe es keine klaren Bestimmungen für Farb- und Kontrastkombinationen, und die Landesregierung sehe hier bedauerlicher Weise auch keinen konkreten Handlungsbedarf.

Ein weiterer Punkt sei die Herkunftsbezeichnung von Lebensmitteln. „Zukünftig gilt der Grundsatz: ‚Hersteller sind dann dazu verpflichtet, die Herkunft ihrer Produkte zu deklarieren, wenn ohne die Bereitstellung eines solchen Hinweises eine Irreführung des Verbrauchers zum eigentlichen Ursprungsland nicht auszuschließen ist‘. Das sei ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz, der allerdings offen lasse, bei welchen Lebensmitteln die Angabe des Ursprungslandes und des Herkunfts­ortes verpflichtend wird, und wie konkret die Kennzeichnung aussehen soll. Der Grundsatz berge viel Platz für unter­schiedliche Interpretationen und ermögliche somit den Lebensmittelherstellern weiterhin einen großen Spielraum zum Nachteil der Verbraucher. „Ich fordere deshalb die Landesregierung auf, sich für eine umfassendere Deklarationspflicht über den Herkunftsort von Lebensmitteln und den darin verarbeiteten Inhaltsstoffen einzusetzen.“

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Text: SPD-Landtagsfraktion Hessen
Schlossplatz 1-3
65183 Wiesbaden

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