Hessen – Schutz der Honigbienen – Angelika Löber (SPD): Gesetz zum Schutz der Belegstellen von Bienen hätte bereits vor fünf Jahren korrekt erstellt werden müssen

News-24.Today - Hessen-Tageblatt - SPD Politik - Aktuell -Hessen – Schutz der Honigbienen: Die verbraucherschutzpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Angelika Löber hat in der Debatte über das Gesetz zum Schutz der Belegstellen von Bienen der Landesregierung „unsauberes Arbeiten“ vorgeworfen. „Die SPD-Fraktion wird dieser notwendigen Gesetzesänderung zustimmen, kritisiert aber, dass unsauberes Arbeiten der Landesregierung zu einem enormen zeitlichen Aufwand und Bindung personeller Ressourcen führt“, sagte Löber am Donnerstag in Wiesbaden.

Bei dem im Hessischen Landtag beratenen Gesetz gehe es um den Schutz der Belegstellen für Honigbienen, also Zuchtstationen für Bienen. Belegstellen und deren Flugradien seien für die Bienenzucht wichtige und schützenswerte Areale. Ihre Funktion beruhe darauf, dass dort nur Völker einer bestimmten Art, der für die Belegstelle vorgesehenen Zuchtrichtung gehalten werden. Darüber hinaus seien es meist Völker aus einer besonderen Zuchtrichtung. Damit die vorgesehene Begattung aber nicht durch unerwünschte Drohnen erfolge, müsse sich eine Belegstelle in einem von anderen Bienenarten isolierten Gebiet befinden und es müsse eine Schutzzone um die Belegstellen herum durch Verordnung eingerichtet werden.

„Wenn solche Schutzzonen bestehen, gelten strengere Regeln, deren Missachtung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann. Die Belegstellen wurden erst im Jahre 2010 im Zuge einer Neuregelung des Hessischen Naturschutzrechtes in dieses Gesetz übernommen. Hierbei wurde schlichtweg vergessen, die Regelung zu Ordnungswidrigkeiten ebenfalls zu übernehmen. Dadurch ist die Rechtsgrundlage für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen gegen Schutzzonen um Honigbelegstellen herum entfallen und wir holen dies nun fünf Jahre später endlich nach“, so die SPD-Politikerin.

Hinzu komme, so Löber, dass durch diesen Fehler auch bei der Verlängerung der befristeten Bienenbelegstellenverordnung die Regelung zu Ordnungswidrigkeiten mangels Rechtsgrundlage gestrichen werden müsste, da diese auf der naturschutzgesetzlichen Grundlage beruhe. „Es bestand deshalb in den letzten Jahren keine gesetzliche Grundlage für einen ausreichenden Schutz der Belegstellen. Wir korrigieren also heute einen Formfehler und versetzen die Landesregierung damit in die Lage, mit einem Entwurf für die Novellierung der Verordnung zeitnah zu handeln. Wir erwarten, dass die weiteren Vorschläge der Imkerverbände ebenfalls eingearbeitet werden“, sagte Löber.

Sie hoffe, so die Verbraucherschutzsprecherin, dass diese Novellierung zum Schutz der Belegstellen und damit der Honigbienen nun auch zeitnah umgesetzt werde.

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Text: Gerfried Zluga-Buck
Stellv. Pressesprecher
Parlamentarischer Referent Petitionen
SPD-Fraktion im Hessischen Landtag
Schlossplatz 1 – 3, 65183 Wiesbaden

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