
Diese Kontrolle ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der Sicherheit aller Friedhofsbesucher, der Nutzungsberechtigten sowie des Personals.
Die Verwaltung bittet um Verständnis für diese Maßnahmen und weist zugleich darauf hin, dass alle Nutzungsberechtigten gleichermaßen für die Standsicherheit der Grabmale und Einfassungen verantwortlich und im Schadensfall haftbar sind.
* * *
Text: Stadt Mainz








